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   BPatG, 06.03.2001 - 23 W (pat) 10/00   

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https://dejure.org/2001,29316
BPatG, 06.03.2001 - 23 W (pat) 10/00 (https://dejure.org/2001,29316)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2001 - 23 W (pat) 10/00 (https://dejure.org/2001,29316)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2001 - 23 W (pat) 10/00 (https://dejure.org/2001,29316)
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  • BGH, 12.05.1998 - X ZR 115/96

    "Stoßwellen-Lithotripter"; Patentfähigkeit einer aus einer Kombination von

    Auszug aus BPatG, 06.03.2001 - 23 W (pat) 10/00
    Auch wenn hierbei noch nicht ein allgemeines Vorurteil der Fachwelt bzw eine allgemeine eingewurzelte technische Fehlvorstellung im Sinne der BGH-Rechtsprechung (GRUR 1996, 857, 860 re Sp - "Rauchgasklappe") zu überwinden war, wie die Anmelder geltend gemacht haben, so bestand für den Fachmann am Prioritätstag zumindest eine technische Hemmschwelle, in Abkehr von eingefahrenen Wegen gemäß der US-Patentschrift 4 563 383 die Dickschichttechnik auch bei einem unsymmetrischen DCB-Kupfer-Keramik-Substrat nach der gattungsbildenden deutschen Offenlegungsschrift 35 38 933 anzuwenden (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter" mwNachw).

    Soweit die Prüfungsstelle im angefochtenen Beschluß (S 5 Abs. 1) demgegenüber die Wahl der Dickschichttechnik zur Herstellung von Leiterbahnen - neben der DCB-Technik - lediglich als eine Frage des Bedarfs ansieht, so verkennt sie, daß das Naheliegen von Einzelmerkmalen für sich noch nicht das Naheliegen der den Erfindungsgegenstand ausmachenden geschickten Kombination aus ihnen begründet, die - wie dargelegt - vorliegend darin besteht, auf einem DCB-Kupfer-Keramik-Verbund mit teilweise freiliegenden Leiterbahnen weitere Leiterbahnen in Dickschichttechnik herzustellen (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter" mwNachw).

  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 06.03.2001 - 23 W (pat) 10/00
    Auch wenn hierbei noch nicht ein allgemeines Vorurteil der Fachwelt bzw eine allgemeine eingewurzelte technische Fehlvorstellung im Sinne der BGH-Rechtsprechung (GRUR 1996, 857, 860 re Sp - "Rauchgasklappe") zu überwinden war, wie die Anmelder geltend gemacht haben, so bestand für den Fachmann am Prioritätstag zumindest eine technische Hemmschwelle, in Abkehr von eingefahrenen Wegen gemäß der US-Patentschrift 4 563 383 die Dickschichttechnik auch bei einem unsymmetrischen DCB-Kupfer-Keramik-Substrat nach der gattungsbildenden deutschen Offenlegungsschrift 35 38 933 anzuwenden (vgl hierzu BGH GRUR 1999, 145, 148 - "Stoßwellen-Lithotripter" mwNachw).
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